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   VGH Bayern, 24.09.2007 - 8 ZB 07.1025   

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VGH Bayern, 24.09.2007 - 8 ZB 07.1025 (https://dejure.org/2007,81288)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.09.2007 - 8 ZB 07.1025 (https://dejure.org/2007,81288)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. September 2007 - 8 ZB 07.1025 (https://dejure.org/2007,81288)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Aachen, 04.02.2014 - 6 K 1892/11

    Straßenrecht; Feststellung; Öffentlichkeit; alter Weg; Widmungstheorie;

    vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Januar 1993 - 8 C 46.91 -, juris Rn. 25, und vom 11. November 1987 - 8 C 4.86 -, juris Rn. 19, sowie Beschluss vom 6. August 2007 - 9 B 5.07 -, juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Dezember 2006 - OVG 10 B 2.06 -, juris Rn. 41 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24. September 2007 - 8 ZB 07.1025 -, juris Rn. 13; Finkelnburg/Ortloff, Öffentliches Baurecht, Band I: Bauplanungsrecht, 6. Auflage 2011, 5.
  • VGH Bayern, 24.10.2019 - 8 ZB 19.805

    Umgestaltung eines straßenbegleitenden Kiesstreifens

    Die Frage, ob sich die Erschließungslast im Einzelfall gleichwohl zu einem Anspruch verdichten kann (vgl. dazu BayVGH, B.v. 24.9.2007 - 8 ZB 07.1025 = juris Rn. 5), ist für das vorliegende Verfahren nicht erheblich.
  • VG München, 08.05.2018 - M 2 K 17.4807

    Nichtigkeit einer straßenrechtlichen Widmung

    Dies deswegen, weil in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der die Kammer folgt, anerkannt ist, dass jedenfalls ausnahmsweise das Gebot der Wahrung von Treu und Glauben, das als allgemeiner Rechtsgrundsatz auch im öffentlichen Recht gilt, einen entsprechenden Anspruch begründen kann (vgl. B.v. 24.9.2007 - 8 ZB 07.1025 - juris Rn. 14).
  • VG Würzburg, 18.04.2013 - W 5 K 12.445

    Bebauungsplan; Lärmschutzanlage; Vollziehungspflicht; Erschließungspflicht;

    Die nur allgemeine Erschließungsaufgabe in § 123 Abs. 1 BauGB kann sich allenfalls ausnahmsweise zu einer strikten, einklagbaren Pflicht zur Durchführung der Erschließung verdichten (BayVGH, B.v. 24.9.2007 Nr. 8 ZB 07.1025).
  • VG Augsburg, 10.02.2016 - Au 4 K 15.1035

    Kein Anspruch auf Erweiterung der vorhandenen Wasserleitungen und Kanäle

    Seine Klagebefugnis ergibt sich aus der möglicherweise einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung zur Verdichtung der gemeindlichen allgemeinen Erschließungslast zu einer aktuellen Erschließungspflicht in Verbindung mit § 123 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 42 Abs. 2 VwGO analog (vgl. BayVGH, B. v. 24.9.2007 - 8 ZB 07.1025 - juris Rn. 12).
  • VG Augsburg, 26.06.2013 - Au 6 K 12.1532

    Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch; Einziehung einer Straße;

    Dazu bedarf es jedoch über die Tatsache einer mangelhaften Erschließungssituation eines Grundstücks hinaus einer besonderen Rechtfertigung, die sich auf ein Verhalten der Gemeinde gründet (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2007 - 8 ZB 07.1025 - juris Rn. 4, 5).
  • VG Würzburg, 07.04.2008 - W 5 K 07.1408

    Vorbescheid; Abgrenzung Bebauungszusammenhang zu Außenbereich;

    Unter bestimmten Voraussetzungen hat ein Bauwerber gegen die Gemeinde einen Anspruch auf Erschließung (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 24.09.2007, 8 ZB 07.1025, KommunalPraxis BY 2007, S. 424, unter Hinweis u.a. auf BVerwG, U.v. 22.01.1993, 8 C 46/91).
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